AGB

1. Anwendung und Geltung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der InTheNet AG, Bern (im Folgenden: InTheNet) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen für Informatikdienstleistungen wie Beratung, Unterstützung, Schulung und Projektmitarbeit.

1.2 Verträge zwischen InTheNet und dem Auftraggeber richten sich ausschliesslich nach diesen AGB. Kommen andere AGB zur Anwendung, so weist InTheNet in ihren Angeboten und Verträgen ausdrücklich darauf hin.

1.3 Von den AGB abweichende Bestimmungen werden im Angebot und/oder Vertrag ausdrücklich als solche bezeichnet.

1.4 Durch Auftragserteilung oder Annahme des Angebots werden diese AGB vom Auftraggeber anerkannt.

1.5 Änderungen und Nebenabreden sowie die Verwendung entgegenstehender Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von InTheNet schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot, Vertrag

2.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Angebotserstellung durch InTheNet unentgeltlich.

2.2 Angebote sind ab Angebotsdatum während der im Angebot festgelegten Frist für InTheNet verbindlich. Enthält ein Angebot keine entsprechenden Angaben, so gilt eine Frist von 30 Tagen.

2.3 Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragserteilung seitens des Auftraggebers innerhalb dieser Frist zustande. Wird die Dienstleistung ohne explizite Auftragserteilung durchgeführt, kommt der Vertrag durch die Annahme der Dienstleistung durch den Auftraggeber stillschweigend zustande.

2.4 Bis zum Zustandekommen des Vertrags können sich die Parteien ohne finanzielle Folgen von den Vertragsverhandlungen zurückziehen.

3. Umfang und Ausführung

3.1 Art und Umfang der Dienstleistungen entsprechen dem vom Auftraggeber akzeptierten Angebot der InTheNet bzw. werden in der Vertragsurkunde geregelt. Darin kann auf weitere Dokumente verwiesen werden.

3.2 InTheNet informiert während der Ausführung den Auftraggeber regelmässig über den Stand der Arbeiten.

3.3 Der Auftraggeber hat die ihm durch InTheNet gelieferten Ergebnisse innert angemessener Frist zu prüfen und allfällige Einwendungen und Mängel inTheNet schriftlich mitzuteilen.

3.4 Die Vertragspartner verpflichten sich, gegenseitig alle Umstande und Tatsachen aus ihren Bereichen anzuzeigen, welche die Erfüllung des Auftrags gefährden können oder zu unzweckmässigen Lösungen führen.

3.5 Wird die Leistung ganz oder teilweise beim Auftraggeber erbracht, so stellt dieser eine geeignete Arbeitsumgebung und die notwendige Infrastruktur (Hardware und Software) unentgeltlich zur Verfügung.

InTheNet verpflichtet sich und ihre Mitarbeitenden in diesem Falle zur Einhaltung der betrieblichen Vorschriften des Auftraggebers.

3.6 InTheNet gewährleistet die sorgfältige Ausführung der Leistungen und setzt nur entsprechend ausgebildete, fachlich geeignete Mitarbeitende ein.

4. Vergütung

4.1 InTheNet erbringt ihre Leistungen nach Aufwand oder zu Festpreisen.

4.2 Die konkreten Kostenarten und Kostensätze werden im Angebot bzw. der Vertragsurkunde festgelegt.

4.3 Enthält das Angebot bei Abrechnung nach Aufwand eine obere Begrenzung der Vergütung („Kostendach“), so ist InTheNet nur zur Erbringung von Leistungen in entsprechendem Umfang verpflichtet.

4.4 Bei Abrechnung nach Aufwand liefert InTheNet zusammen mit der Rechnung detaillierte Arbeitsrapporte, aus denen die erbrachten Leistungen mit Arbeits- und Reisezeiten ersichtlich sind.

4.5 Bei Festpreisen wird der Zahlungsplan im Vertrag festgelegt.

4.6 Zahlungen haben ab Rechnungsdatum innerhalb von 20 Tagen netto für InTheNet kosten- und spesenfrei zu erfolgen.

4.7 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit irgendwelchen Gegenforderungen des Auftraggebers ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, InTheNet hat die Ansprüche des Auftraggebers schriftlich anerkannt oder die Ansprüche des Auftraggebers sind rechtskräftig festgestellt worden.

5. Haftung

5.1 Für nachweislich von ihr verursachte Personen- und Sachschäden übernimmt InTheNet, falls sie sich nicht exkulpieren kann, die Haftung bis zu maximal CHF 100’000.- pro Schadenereignis.

5.2 InTheNet haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrungen und ähnliche Umstande, von denen InTheNet mittelbar oder unmittelbar betroffen ist gleich.

5.3 Bei Verlust von Datenmaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten.

5.4 InTheNet haftet nicht für direkte und indirekte Folgeschäden inkl. entgangener Gewinne und Ansprüche Dritter.

5.5 InTheNet haftet nicht, wenn sie aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, an der termingerechten oder sachgemässen Erfüllung vertraglicher Leistungen gehindert wurde.

6. Urheberrechte

6.1 Die aus der Vertragserfüllung entstehenden Urheber- und Patentrechte erwirbt der Auftraggeber.

6.2 InTheNet behält sich vor, Werke ohne individuellen Charakter (Art. 2, URG), die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erarbeitet wurden, unentgeltlich weiter zu verwenden. Dazu gehören insbesondere allgemeingültige Software-Komponenten und gewonnenes Informatik-Know-how.

6.3 InTheNet gewährleistet, dass mit seinem Angebot und seinen Leistungen keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
6.4 An allen von InTheNet zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Software-Technik und Qualitatssicherung behalt sich inTheNet Eigentums- und Urheberrechte vor.

7. Geheimhaltung

7.1 Beide Vertragspartner verpflichten sich und ihre Mitarbeitenden zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen und Dokumente, die weder offenkundig noch allgemein zuganglich sind.

7.2 Besteht ein Zweifel über die Zugehörigkeit solcher Informationen zu Geschäftsgeheimnissen des anderen Vertragspartners, so besteht eine gegenseitige Konsultationspflicht.

7.3 Die Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und zeitlich unbeschränkt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses resp. nach Erfüllung der Leistung.

8. Abwerbung von Mitarbeitenden

8.1 Beide Vertragspartner verpflichten sich, keine gegenseitige Abwerbung von Mitarbeitenden zu betreiben.

8.2 Wird diese Bestimmung von einem Vertragspartner verletzt, so steht dem anderen Partner eine Entschädigung in der Höhe eines Jahresgehalts des abgeworbenen Mitarbeitenden zu.

9. Beendigung des Vertragsverhältnisses

9.1 Die Kündigungsfrist für das Vertragsverhältnis wird in der Vertragsurkunde geregelt. Fehlt eine solche Regelung, so gilt eine gegenseitige Kündigungsfrist von 30 Tagen.

9.2 Bei schwerwiegender Vertragsverletzung kann der andere Vertragspartner das Vertragsverhältnis jederzeit fristlos kündigen. Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

9.3 Im Falle der Kündigung berechnet sich die Vergütung nach den tatsächlich erbrachten Leistungen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Der Auftraggeber kann gegenüber InTheNet bestehende Ansprüche nur mit Zustimmung von InTheNet abtreten, übertragen oder verpfänden.

10.2 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als unwirksam erweisen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind implizit durch wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahekommen.

10.3 Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht.

10.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Parteien Bern.

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Standort und Anfahrt:

InTheNet AG
Lagerhausweg 30
3018 Bern
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